NSDAP, SPD, Zwangsarbeit, Reichsarbeitsgesetz und Hartz

Es schien mir schon ein bisschen gewagt, der Vergleich zwischen dem Reichsarbeitsgesetz der Nazis und der Hartz-Zwangsarbeit. Dann fiel mir aber eine Liste derjenigen ein, die die Hartz-"Reformen" zum Gesetz für das deutsche Volk auserkoren hatten. Ich las mir die Teilnehmerliste durch, aber seht selbst:

» Dr. Peter Hartz, Volkswagen AG
» Isolde Kunkel-Weber, Ver.di
» Norbert Bensel, Daimler Chrysler Services AG
» Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
» Peter Gasse, IG Metall NRW
» Prof. Dr. Werner Jann, Universität Potsdam
» Dr. Peter Kraljic, McKinsey & Company, Düsseldorf
» Klaus Luft, Market Access for Technology Services GmbH
» Harald Schartau, Minister für Arbeit, NRW
» Wilhelm Schickler, Landesarbeitsamt Hessen
» Hanns-Eberhard Schleyer, Zentralverband d. Deutschen Handwerks
» Prof. Dr. Günther Schmid, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung
» Wolfgang Tiefensee, Oberbürgermeister von Leipzig
» Eggert Voscherau, BASF AG
» Heinz Fischer, Deutsche Bank AG

Fällt Euch etwas auf?
Mir schon: von 15 Hartz-Kreativen  hatten mindestens 5 dieser Personen DIREKT mit den Finanz- und Industriegiganten des III. Reiches zu tun:

» DEUTSCHE BANK
» BASF (als ehemalige IG Farben Hersteller von Zyklon-B Gas, womit KZ-Häftlinge vergast wurden und Inhaberin von Zwangsarbeitslagern)
» Mercedes Benz (Zwangsarbeiter)
» VW (durch Hitler persönlich "gegründet")
» Hanns-Eberhard Schleyer (Sohn eines ehemaligen SS-Offiziers)

Wie und in welcher Verbindung die Gewerkschaftsmitglieder zur Großindustrie stehen, das hatte uns zuletzt Zwickel gezeigt, welcher für sein kriecherisches Wohlverhalten mit Millionen Euro abgefunden wurde (Vodafone).

Über die DEUTSCHE BANK gibt es die sog. "OMGUS-Reporte", eine Untersuchung nach dem Kriege, in welcher empfohlen wurde, die Deutsche Bank zu zerschlagen und ALLE Deutsche-Bank-Manager als Kriegsverbrecher anzuklagen und zu verurteilen.
Nun mag es vielleicht dem einen oder anderen ein wenig weit hergeholt sein, aber Zweierlei fällt trotzdem auf: Die frappierende Ähnlichkeit der Hartz-Zwangsgesetze mit den Reichsarbeitsgesetzen des III. Reiches und die personellen Verschränkungen der Hartz-Kommission und den Nachfolgern des III. Reiches bzw. dessen Nutzniessern und Hitlers ehemalige Finanziers.

Das System der Ein-Euro-Jobs ist  mit dem  Reichsarbeitsdienst vergleichbar

Der Freiwillige Arbeitsdienst hatte sich seit 1926 zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben aus der Arbeit unterschiedlicher Jugendorganisationen entwickelt. Innerhalb weniger Monate gelang es Hierl, die kirchlichen, parteipolitischen und sonstigen Träger des freiwilligen Arbeitsdienstes auszuschalten und seine Gleichschaltung... herzustellen. Im Juli 1934 wurde Hierl zum "Reichskommissar für den Arbeitsdienst" ernannt. Dann zogen die Nazis die Zügel weiter an: Der Reichsarbeitsdienst war seit 1935 eine staatliche Einrichtung, durch die alle Jugendlichen ab 18 Jahre zu einem sechs Monate dauernden Arbeitseinsatz und zum Lagerleben mit militärischer Disziplin verpflichtet wurden." (Aus "Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933-1945", Handbuch rororo 1992 von Kramer und Bartsch, Seite 158)
Schon 1931, als die Arbeitslosenstatistik fast fünf Millionen Erwerbslose (!) auswies, wurde der "freiwillige" Arbeitsdienst auf eine staatliche Ebene gehoben. Die am 5. Juni 1931 von Präsident Hindenburg und Kanzler Brüning erlassene diktatorische "Zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen", eine der Notstandsverordnungen jener Zeit, sah den Abbau der Tariffreiheit, die Herabsetzung der Bezüge der Staatsbeschäftigten und der Leistungen der Arbeitslosenversicherung vor, es gab Erhöhungen der Massensteuern und Steuervergünstigungen für Unternehmer und die Förderung des freiwilligen Arbeitsdienstes.
In einem von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebenen Werk wird die Verklammerung von Weimarer und Nazi-Politik auf dem Gebiet des Arbeitsdienstes so beschrieben:
"Auf der Arbeitslagerbewegung bündischer Studenten in den Jahren nach dem 1. Weltkrieg aufbauend, hatte bereits die Regierung Brüning 1931 zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit einen freiwilligen Arbeitsdienst eingerichtet. Von der Regierung Hitler wurde diese Einrichtung übernommen. Bereits 1934 wurde die Arbeitsdienstpflicht für Studenten eingeführt, die Zulassung zum Studium davon abhängig gemacht, dass vorher der Arbeitsdienst geleistet worden war." (aus "Schlaglichter der deutschen Geschichte", Bonn 1990, S. 277).
Der Kapitalismus "befreite" die arbeitenden Menschen von der Last feudaler Ausbeutung. Diese Freiheit der Arbeitskraft war ein fortschrittlicher Aspekt. Der Faschismus hob diese Freiheit der Arbeitskraft in der kapitalistischen Entwicklung wieder auf. Wenn heute Politiker ungestraft von Arbeitspflicht - von Zwangsarbeit also - reden,  zeigt dies den Stand dieser Gesellschaft offenkundig.
Steht nicht einer Wiederholung dieser Entwicklung in der heutigen Krise des Kapitalismus noch immer das Grundgesetz entgegen? Wir haben zwar das Grundrecht, "Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." Weiter heißt es in diesem Artikel 12 Grundgesetz: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
Und Artikel 24 der Landesverfassung von NRW lautet: "Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit. Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familien decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn, das gilt auch für Frauen und Jugendliche."
Hartz IV mit der Zwangseinweisung von 600.000 Langzeitarbeitslosen in Ein-Euro-Jobs und ansatzweise auch die Zumutbarkeitsregeln, nach denen bei Strafe des Geldentzug jede Arbeit angenommen werden muß, bedeutet demnach die grundgesetzwidrige Arbeitsdienstpflicht?
So ist es. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, dieses Prinzip gilt nicht mehr, die Tariffreiheit wird angetastet. Vorrang hat nicht die Freiheit des Individuums und der Schutz der Arbeitskraft, sondern die Profitwirtschaft. Vorrang haben die Forderungen der reaktionärsten Kräfte des Kapitals. Zugleich wird die Arbeitsmarktstatistik bereinigt: Es gibt nicht mehr Arbeitsplätze, aber weniger Arbeitslose in der Statistik.
Da ist er also wieder, der Arbeitsdienst.  Aber verbietet sich nicht der Begriff  "Zwangsarbeit"?
Allerdings, denn das war das Sklavenhalterprogramm der Nazis im Kriege. Zwangsarbeit ist laut Grundgesetz Artikel 12 nur durch Gerichtsbeschluss zulässig. Der moderne Arbeitsdienst allerdings sieht so aus: In Dortmund beispielsweise sollen 4000 Langzeitarbeitslose eine Parklandschaft zum Ruhme des Oberbürgermeisters gestalten.
Bisher hat die Regierung ein "Pflichtjahr als verfassungswidrig eingestuft, weil Zwangsarbeit verboten ist", schrieb die Frankfurter Rundschau am 19.8.04. Das soll nun anders werden.

Womit haben wir künftig zu rechnen?

Was gesamtgesellschaftlich zumutbar ist, erklärte schon vor einiger Zeit der Mitautor der Verteidigungspolitischen Richtlinien Oberst Ralph Thiele, Chef des Bundeswehr-Think-Tanks "Zentrum für Analysen und Studien" (ZAS) in Waldbröl: Die Integration von Wehrdienst, Zivildienst und lebenslange geschlechterübergreifende Dienstpflicht. Den Wehrpflichtigen möchte der Oberst unbedingt entsprechend seiner Qualifikation - "unabhängig von seinem Alter" - einsetzen; neue "Miliz- und Reservistenkonzeptionen" sollen gefunden werden. "Ohne die zivilen Spezialisten stehen auch die Streitkräfte mit ihren Aufgaben auf verlorenem Posten. Gegenseitige Kooperation und Integration ist die Voraussetzung für Sicherheit von morgen." Daher werde "in Zukunft nur derjenige als Wehrpflichtiger, unabhängig von seinem Alter, für die Streitkräfte interessant sein, der in einem speziellen Gebiet über eine Expertise verfügt, die die Streitkräfte in einer bestimmten Situation für einen begrenzten Zeitraum benötigen. (...) Damit wird die künftige Wehrform eine Mischform von militärischen Spezialisten und gesellschaftlich verfügbaren Bürgern mit Spezialwissen." (aus: Information für die Truppe, 3/2002, S. 24) Also: Der 50jährige Professor leistet seine Dienstpflicht, bis die neue Chemiewaffe fertig ist? Jedenfalls: "Der Kampf um gebildete Menschen wird deshalb schärfer geführt werden," heißt es abschließend bei Thiele.

» zurück