Deutschland verhängt: Einreiseverbot gegen Awni al-Kalemji
Völkerrecht und freie Meinungsäußerung = Gefährdung der öffentlichen SicherheitIm Frühjahr 2006 begab sich Awni al-Kalemji, der Sprecher der Irakischen Patriotischen Allianz (IPA), auf eine Vortragstour durch Deutschland, die ihn unter anderen nach Berlin und Hamburg führen sollte. Er war u.a. vom "Deutschen Solidaritätskomitee Freier Irak", einem Bündnis antiimperialistischer Kräfte, das den Widerstand des irakischen Volkes gegen die US‑amerikanische Besatzung unterstützt, eingeladen worden. Der Verein "Initiativ" aus Duisburg, der im Antiimperialistischen Lager organisiert ist und durch die Kampagne "10 Euro für das irakische Volk im Widerstand hervorgetreten war, hatte an der Vorbereitung der Veranstaltungsserie führend Anteil.
Doch die Vorträge in Berlin und Hamburg wurden durch massiven Polizeieinsatz verhindert, Awni al-Kalemji festgenommen und schließlich abgeschoben. Grund: er habe in öffentlichen Stellungnahmen zu strafbaren Handlungen aufgerufen. Gemeint war damit der irakische Widerstand.
Ein Strafverfahren wegen "Aufforderung zu Straftaten" musste die Staatsanwaltschaft im Mai 2006 einstellen.
Damit waren die staatlichen Repressionen aber nicht beendet. Die Berliner Ausländerbehörde verhängte am 27.9.2006 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. An der abenteuerlichen Begründung zeigt sich, wie sehr die demokratischen Grundrechte dem Terrorkrieg auf Seiten der USA zum Opfer gebracht werden. Die BRD verfügt als antikommunistischer Frontstaat in Kontinuität mit dem Nazismus über eine repressive Tradition, die einer, oft auch nur vermeintlichen Systemopposition immer die Grundrechte verweigerte - seien es Antifaschisten, Kommunisten, Kurden oder heute alle möglichen antiimperialistischen Befreiungsbewegungen. Das nennt man dann Rechtstaat - und verfolgt jene, die das anderes sehen.
Gegen Awni al-Kalemji wird der Vorwurf erhoben, dass er mit der politischen Unterstützung des irakischen Widerstands die "öffentliche Sicherheit und Ordnung der BRD beeinrächtigt". Indes wird eingeräumt, dass sich Kalemji ausschließlich für "politische Vorstellungen öffentlich betätigte". Es ist also nur die Rede von Meinungsdelikten, nicht von Straftaten im Sinne eines demokratischen Justizsystems.
Der zuständige Beamte ist bei der Rechtfertigung der Einschränkung der politischen Freiheiten zugunsten der Staatsraison erstaunlich offen: "Dies [Kalemjis Billigung des Widerstands] beinhaltet eine Beeinträchtigung der Grundinteressen der Gesellschaft, gerade wenn es um auswärtige Belange der BRD geht, hier das Verhältnis zum Irak und den USA." Ganz die Tradition des Bismarckschen Polizeistaates.
Und wenn rationale Argumente nicht mehr in Anschlag gebracht werden
können, so wird Kalemji, der Zeit seines Lebens sich als
säkularer Nationalist und Marxist bezeichnete, kurzerhand zum
radikalen Islamisten gestempelt. Denn in der öffentlichen Meinung
wurde der Islam ausreichend zu einem Feindbild gemacht, dessen
Verfolgung man dann nicht näher begründen zu brauchen
glaubt. In einer Anhörung hatte al Kalemji den ihm vorgeworfenen
Tatbestand nach ' 55 Abs.2 Nr.8a Aufenthaltsgesetz postwendend den USA
angelastet:
nämlich Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit,
Kriegsverbrechen oder terroristische Taten nicht allein nur zu
billigen, wie das Gesetz es mit Ausweisung ahndet, sondern
federführend zu begehen. Diese politische Argumentation, der
in Europa Millionen gefolgt sind und mit Sicherheit von der Mehrheit
der Weltbevölkerung geteilt wird, dient dann als Beweis, dass sich
Kalemji "nicht von seiner radikalen islamistischen Position
abgewandt" hat.
Der Gipfel des Zynismus wird dort erreicht, wo der Einwand, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung beeinträchtigt sei, damit abgetan wird, dass das Aufenthaltsverbot ja nicht für den gesamten Schengen‑Raum gelte. Meinungsfreiheit ja, aber bitte nicht in Deutschland!
Damit zeigt sich nicht nur ein weiteres Mal, dass sich die BRD völlig im Schlepptau der USA befindet und sich hinter ihre völkerrechtswidrigen imperialen Kriege stellt. Sondern es wird auch klar, wie verlogen der offizielle Antifaschismus ist. Dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus wird im Gegensatz zu früher zwar gehuldigt, aber nicht um daraus den Auftrag abzuleiten, gegenwärtige und zukünftige imperialistische Verbrechen zu bekämpfen, sondern im Gegenteil: eben diesen Verbrechen wird auf infame Weise sogar noch ein antifaschistischer, humanitärer Mantel umgehängt. Dazu wird der Widerstand gegen das US‑Imperium gerne in die Nähe eines neuen Faschismus gestellt. Und so wie die Nazis ihre Gegner pauschal als Banditen verunglimpften, so gilt in Euroamerika der aktive Widerstand gegen imperialen Machtanspruch grundsätzlich als terroristisch.
Durch seinen Hamburger Anwalt Heinz Jürgen Schneider hat Awni al Kalemji gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Mit einem Prozess ist erst 2007 zu rechnen. Die juristische Argumentation geht in zwei Richtungen: Die Maßnahme ist rechtswidrig, weil das Aufenthaltsgesetz nicht verletzt ist. Außerdem verstößt das bezweckte "Redeverbot" gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
Der "Fall Kalemji" ist ein "Fall BRD". Auch gegenüber anderen Politikern oder Organisationen wird jetzt mit Visa-Ablehnungen ein Auftreten in Deutschland verhindert. Würde die Einreiseverweigerung rechtskräftig, besteht deshalb ein Präzedenzfall für viele unerwünschte Meinungen.
Initiativ e.V. (Duisburg)Antiimperialistische Koordination (Wien)
Deutsches Solidaritätskomitee Freier Irak
Vereinigung Für Internationale Solidarität e.V.