Statut der KPD/ML

»laut Beschluß des Gründungsparteitags vom 31.12.1968
»korrigierte Fassung lt. Beschluß des 2.Parteitags vom Juni 1972
»korrigierte Fassung lt. Beschluß des 3.Parteitags vom Januar 1977
»korrigierte Fassung lt. Beschluß des 4.Parteitags vom Dezember 1978
»korrigierte Fassung lt. Beschluß des 7.Parteitags vom Dezember 1988
»korrigierte Fassung lt. Beschluß des ZK vom 16.Juni 1991

Die Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) versteht sich als die Partei der deutschen Arbeiterklasse, als ihr bewußter und organisierter Vortrupp, als höchste Form ihrer Klassenorganisation.
Die KPD/ML bemüht sich, den fortschrittlichsten Teil der Werktätigen Deutschlands in ihren Reihen zu vereinigen.
Sie steht und kämpft in der ruhmreichen Tradition der revolutionären deutschen Arbeiterbewegung und läßt sich in ihrer Tätigkeit von der Theorie des Marxismus-Leninismus leiten.
Das Ziel der Partei ist die Errichtung des Sozialismus. Das heißt, die kapitalistische Ausbeuterordnung restlos zu zerschlagen und sie durch die Diktatur des Proletariats zu ersetzen. Als weiteres Ziel wird die Errichtung eines unabhängigen, sozialistischen Deutschlands angestrebt sowie als Endziel der Aufbau des Kommunismus in der ganzen Welt.
Die KPD/ML ist eine einheitliche Kampforganisation. Die Stärke der Partei liegt in der Geschlossenheit ihrer Reihen, in der Einheit des Willens und Handelns. Bestimmend für den Aufbau der Partei sind die bolschewistischen Prinzipien wie u.a. straffster Zentralismus in der Tätigkeit der Parteiorganisationen, bewußte innere eiserne Disziplin, Unzulässigkeit von Fraktionen und Gruppierungen, Fernhalten opportunistischer Elemente und deren Hinaussäuberung aus der Partei, Entfaltung der innerparteilichen Demokratie, ehrliche und offene Kritik und Selbstkritik gegenüber den gemachten Fehlern und die systematische Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse.
Die KPD/ML kämpft für die Herstellung der Einheit der Arbeiterklasse und für die Schaffung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit den anderen werktätigen Schichten des Volkes.
Die KPD/ML kämpft in einer Reihe mit ihren Bruderparteien in der marxistisch-leninistischen Weltbewegung.
Die Mitglieder der Partei müssen bereit sein, aktiv für die Verwirklichung der Beschlüsse der Partei und ihrer Organe zu kämpfen, die Arbeiterklasse im Geiste des proletarischen Internationalismus, der tiefen Kampfverbundenheit mit den noch entstehenden sozialistischen Ländern, der Freundschaft mit den unterdrückten Völkern und unterdrückten Nationen, im Geiste und gemäß den Lehren der großen Führer der Arbeiterklasse der Welt, Marx, Engels, Lenin und Stalin, zu erziehen.

I. Parteimitgliedschaft, Rechte und Pflichten des Parteimitgliedes

Als Mitglied der Partei gilt jeder, der ihr Programm und Statut anerkennt und die Partei sowohl in materieller Hinsicht als auch durch die persönliche Betätigung in einer der Parteiorganisationen unterstützt.

Aufnahme

Die Aufnahme in die Partei erfolgt ausschließlich individuell. Sie kann frühestens nach Vollendung des 18.Lebensjahres erfolgen. Mitglied der Partei kann werden, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Jeder, der Mitglied werden will, stellt bei dem ihm bekannten Genossen oder der ihm bekannten Leitung einen Aufnahmeantrag. Die zuständige Zelle entscheidet mit über die Aufnahme. Dieser Beschluß wird der übergeordneten Leitung mitgeteilt. Dort, wo keine Grundorganisationen der Partei bestehen, entscheidet die übergeordnete Leitung.
Der Aufnahme in die Partei als Vollmitglied geht grundsätzlich eine Kandidatenzeit von mindestens 3 Monaten bis zu einem Jahr voraus. Über die Aufnahme des Kandidaten als Vollmitglied entscheiden die Vollmitglieder der Grundorganisation mit Mehrheit. Als Eintrittsdatum gilt danach der Tag der Aufnahme als Kandidat. Die Kandidatenzeit stellt eine Bewährungszeit dar. Der Kandidat hat während dieser Zeit die Rechte und Pflichten eines Vollmitgliedes, außer dem zu wählen, gewählt zu werden und abzustimmen.
Die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern anderer Organisationen, vor allem revisionistischer Organisationen, bedarf der Zustimmung der höheren Leitung. Außerdem muß hierüber das Zentralkomitee informiert werden, welches als höchstes Organ zwischen den Parteitagen die Aufnahme ablehnen kann.

Rechte

Das Parteimitglied hat das Recht:
  1. in seiner Parteiorganisation an der Erörterung aller Fragen der Politik der Partei teilzunehmen, seine Vorschläge zu unterbreiten, seine Meinung frei zu äußern;
  2. in der Parteiorganisation Kritik an der Tätigkeit der Mitglieder und Funktionäre der Partei, unabhängig von deren Stellung, zu üben;
  3. in die Parteiorgane zu wählen und in sie gewählt zu werden;
  4. persönlich anwesend zu sein, wenn in seiner Parteiorganisation zu seinem Verhalten und seiner Tätigkeit Stellung genommen wird oder Beschlüsse hierzu gefaßt werden; dieses Recht kann eingeschränkt werden bei Gefährdung der Partei;
  5. sich mit jeder Frage der Reihe nach an jedes höhere Organ der Partei bis zum Zentralkomitee der KPD/ML zu wenden.
Pflichten

Das Parteimitglied hat die Pflicht:
  1. regelmäßig an den Zellensitzungen teilzunehmen und seinen finanziellen Beitrag korrekt und termingerecht abzuführen;
  2. die Partei seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechend zu unterstützen, die Einheit der Partei zu stärken und die gefaßten Beschlüsse durchzuführen;
  3. sich mit den Parteiveröffentlichungen vertraut zu machen, sich zu schulen und den Marxismus-Leninismus bei der praktischen Arbeit anzuwenden und zu verbreiten;
  4. gemäß den Parteibeschlüssen sich mit den Massen zu verbinden, sie von der Richtigkeit der Politik der Partei zu überzeugen, sie zu achten und von ihnen zu lernen;
  5. in seinem persönlichen Leben und in seiner politischen Tätigkeit vorbildlich zu sein und sich an die kommunistische Moral zu halten;
  6. gemäß den Parteibeschlüssen seine persönlichen Interessen unter die Interessen des Proletariats und der Partei zu stellen;
  7. in solidarischer Weise zum Nutzen der Partei, sachlich, offen und ehrlich Kritik und Selbstkritik zu üben und gemeinsam dabei mitzuhelfen, Schwierigkeiten, Mängel und Fehler zu überwinden;
  8. ohne Schwanken und unversöhnlich dem Klassenfeind gegenüberzutreten und die Partei, die Genossen und alle fortschrittlichen Menschen vor seinen Angriffen zu schützen und zu verteidigen sowie internationale Solidarität zu üben.
Innerparteiliche Regeln

Die Parteimitgliedschaft endet
  1. durch Austritt
  2. durch Ausschluß.
Wer gegen die Grundsätze der Partei verstößt, ihre Beschlüsse nicht erfüllt, die innerparteiliche Demokratie nicht achtet, seine Mitgliedschaft und die ihm übertragenen Funktionen mißbraucht, wessen Grundhaltung das Ansehen der Partei schädigt, die Parteidisziplin verletzt, ist von der Grundorganisation oder einem höheren Parteiorgan zur Verantwortung zu ziehen.
Es können entsprechend dem Vergehen Parteimaßnahmen beschlossen werden (Verwarnung, Rüge, Zurückversetzung in den Kandidatenstand, Ausschluß). Mit der Rüge kann eine Enthebung aus Parteifunktionen oder ein zeitweiliges Leitungsverbot verbunden sein.
Bei solchen Mitgliedern, die Fraktionismus betreiben oder ständig die innerparteilichen Regeln mißachten oder mit ihren Beiträgen trotz Mahnung über drei Monate im Rückstand sind, erfolgt der Ausschluß. Bei der Entscheidung über den Ausschluß aus der Partei ist große Vorsicht zu üben und eine sorgfältige Prüfung der gegen das Parteimitglied erhobenen Beschuldigungen zu gewährleisten. Der Ausschluß aus der Partei und die Erteilung einer anderen Parteimaßnahme wird in der Grundorganisation des Mitgliedes beraten und mit 2/3-Mehrheit entschieden. Auch die übergeordneten Leitungen haben das Recht, den Ausschluß aus der Partei zu beschließen oder eine andere Parteimaßnahme auszusprechen; davon ist die Grundeinheit mit Begründung in Kenntnis zu setzen.
Das Mitglied, gegen das eine Parteimaßnahme durchgeführt wird, muß ordnungsgemäß eingeladen werden. Das betreffende Mitglied hat das Recht, zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen. Der Ausschluß ist dem Betreffenden unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Wenn der Ausschluß aus Sicherheitsgründen erfolgte, ist es zulässig, von diesen Regeln abzuweichen.
Gegen ein Mitglied einer übergeordneten Parteileitung kann die Grundeinheit keine Parteimaßnahmen einleiten, kein Funktionsverbot, keine Rückversetzung in den Kandidatenstand und keinen Ausschluß verhängen. Hält die Grundeinheit eine Parteimaßnahme für notwendig, hat sie das Recht und die Pflicht, ihre Stellungnahme den zuständigen Parteiorganen mitzuteilen.
Gegen den Beschluß über eine Parteimaßnahme und seine Bestätigung durch die übergeordnete Leitung kann das Mitglied der Reihe nach bei den übergeordneten Parteiorganen Einspruch erheben. Die Untersuchung von Einsprüchen soll innerhalb von drei Monaten von den jeweils behandelnden Organen abgeschlossen sein. Einsprüche gegen einen Parteiausschluß werden von den Parteikontrollkommissionen behandelt. Ein früher ausgeschlossenes Mitglied kann nach zweijähriger Bewährung um seine Neuaufnahme in die Partei ersuchen. Vor einer Neuaufnahme muß die Genehmigung der entsprechenden Kontrollorgane eingeholt werden. Eine entsprechende Mitteilung über die geplante Wiederaufnahme ist grundsätzlich der Zentralen Parteikontrollkommission zu machen und deren endgültige Entscheidung ist abzuwarten.
Die Wiedereinsetzung zu Unrecht Ausgeschlossener in die vollen Rechte von Parteimitgliedern wird von der Zentralen Parteikontrollkommission behandelt und entschieden und obliegt der Bestätigung des Zentralkomitees.

II. Parteiaufbau und innerparteiliche Demokratie

Der Organisationsaufbau der Partei beruht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Das heißt:
  1. daß alle Parteiorgane demokratisch von unten nach oben gewählt werden;
  2. daß die gewählten Parteiorgane zur regelmäßigen Berichterstattung über ihre Tätigkeit vor Organisationen verpflichtet sind, durch die sie gewählt wurden;
  3. daß alle Beschlüsse der höheren Parteiorgane für jede untere Organisation verbindlich sind und strenge, einheitliche Parteidisziplin zu üben ist und sich die Minderheit der Mehrheit unterordnet. Beschlüsse zur grundlegenden Linienänderung bedürfen der Bestätigung durch einen Parteitag.
Die innerparteiliche Demokratie verbürgt jedem Parteimitglied das Recht, frei und sachlich in den Parteiorganisationen zu allen Fragen der Politik der Partei Stellung zu nehmen.
Jede Parteiorganisation und ihre Leitung ist verpflichtet, Kritik und Selbstkritik zu entfalten, weil sie die gesunde Entwicklung und Festigung der Partei sichern und untrennbare Bestandteile der innerparteilichen Demokratie sind.
Bei Wahlen hat jedes Mitglied des betreffenden Parteiorgans das Recht, Einwände gegen die aufgestellten Kandidaten zu erheben und neue Vorschläge zu machen. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten. Die den Beratungen folgenden Abstimmung hat auf Antrag in geheimer Form stattzufinden.
Unter illegalen Bedingungen kann die Anwendung des Prinzips des demokratischen Zentralismus hinsichtlich der Wählbarkeit der leitenden Parteiorgane und der Berichterstattung der höheren Parteiorgane von den unteren nicht immer vollständig gewährleistet werden. Die Ernennung unterer Organe durch höhere Parteiorgane ist dann statthaft.
Jede Gruppierung innerhalb der Partei, die gegen Statut und Programm die Einheit und Geschlossenheit der Partei, die Disziplin der Partei und ihre Arbeitsfähigkeit untergräbt, die Durchführung der Beschlüsse verhindert oder deren Ziel auf die Verhinderung der Durchführung der Beschlüsse und damit gegen die Partei gerichtet ist, stellt eine Fraktion dar.
Die Parteigrundorganisationen werden nach dem politischen Nutzen aufgebaut, wobei die Schaffung von Betriebsparteizellen Vorrang hat. Nicht weniger als drei Voll-Mitglieder und höchstens sieben Voll-Mitglieder in einem Betrieb, einer Arbeitsstätte, einem Bereich bilden mit Bestätigung der übergeordneten Leitung eine Grundorganisation, eine Parteizelle.
Je nach den Erfordernissen der Parteiarbeit schließt das Zentralkomitee die Grundorganisationen in übergeordnete Organisationen zusammen.
Mitgliedsbeiträge, Sonderbeiträge, Erträge aus den Parteieinrichtungen, Sammlungen und Spenden bilden die finanziellen Mittel der Partei.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge der Parteimitglieder werden entsprechend den Beschlüssen des Zentralkomitees festgelegt und ebenfalls entsprechend den Beschlüssen des Zentralkomitees abgeführt.

III. Parteiorgane

Das höchste Organ der Partei ist der Parteitag. Er wird in der Regel alle 3 Jahre einberufen. Das Zentralkomitee kann aus eigener Initiative und muß auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Parteimitglieder abweichend von der Regel Parteitage einberufen.

Der Schlüssel für die Wahl der Delegierten zum Parteitag wird vom Zentralkomitee festgelegt.

Der Parteitag nimmt den Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees sowie der Zentralen Parteikontrollkommission entgegen und faßt darüber Beschluß. Er beschließt bzw. ändert das Programm und das Statut der Partei. Der Parteitag legt die Zahl der Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees sowie der Zentralen Parteikontrollkommission fest und wählt die beiden Organe. Die Mitgliedschaft in einer Parteikontrollkommission ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einer Leitung auf gleicher Parteiebene.

In der Zeit zwischen den Parteitagen ist das Zentralkomitee das höchste Organ der Partei und leitet deren gesamte politische und organisatorische Tätigkeit. Es führt regelmäßig mindestens viermal im Jahr Plenartagungen durch. Die Kandidaten des Zentralkomitees nehmen an den Plenartagungen mit beratender Stimme Teil.

Das Zentralkomitee wählt aus seiner Mitte:
  1. das Politbüro des Zentralkomitees;
  2. den Vorsitzenden des Zentralkomitees (Parteivorsitzenden), der gleichzeitig Mitglied des Politbüros und des Sekretariats sein muß;
  3. das Sekretariat.
Das Politbüro des Zentralkomitees und sein Sekretariat üben zwischen den Plenartagungen des Zentralkomitees die Funktionen und Befugnisse des Zentralkomitees aus.
Scheidet ein Mitglied des Zentralkomitees aus, so wird vom Zentralkomitee an seiner Stelle ein vom Parteitag gewählter Kandidat als Mitglied des Zentralkomitees gewählt. Das Zentralkomitee ist berechtigt, bei in seinem Ermessen liegenden besonderen Umständen zu seiner Ergänzung und Erweiterung neue Mitglieder und Kandidaten zu kooptieren. Die gleiche Regelung gilt auch für die unteren Leitungen.
Das Zentralkomitee verteilt die Mittel der Partei und verwaltet die zentralen Kassen. Es gibt das Zentralorgan der Partei und das Theoretische Organ heraus.
Die Zentrale Parteikontrollkommission kämpft für die Erziehung der Partei zur revolutionären Wachsamkeit gegen jede fraktionelle Tätigkeit und feindliche Einflüsse. Sie kontrolliert die Politik der Partei, schlägt den Leitungsorganen Maßnahmen vor gegen alle Abweichungen von den Prinzipien des Marxismus-Leninismus und der Linie der Partei sowie zur Behebung von Mißständen im Parteiapparat und auf allen Ebenen der Partei und stellt die Drittelmehrheit der Parteimitglieder zur Einberufung eines außerordentlichen Parteitages fest. Sie nimmt die Aufgabe der zentralen Revision wahr und hat das Recht, die Geschäftsführung und das Finanzgebaren aller Parteileitungen und Parteieinrichtungen zu kontrollieren.
Für die unteren Organe gilt das Prinzip:
Die Organisation, die für ein betreffendes Gebiet verantwortlich ist, gilt als höhere gegenüber allen Parteiorganisationen, die für Teile bzw. Bereiche dieses Gebietes zuständig sind. Die höchsten Organe auf allen Ebenen sind die Delegiertenkonferenzen oder Mitgliederversammlungen, die in der Regel einmal pro Jahr einzuberufen sind. Sie wählen ihre entsprechenden Leitungen und Kontrollorgane.
Die Grundlage der Partei bilden ihre Grundorganisationen, die Zellen. Die Zelle wählt ihre Leitung (Leiter, Stellvertreter und/oder Kassierer) in der Regel einmal im Jahr. Die Grundorganisation der Partei bemüht sich, die Arbeiter und alle anderen werktätigen Schichten in Stadt und Land, d.h. die breitesten Volksmassen, mit der Partei zu verbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, gehört zu den Aufgaben der Grundorganisationen:
  1. die Durchführung einer gewissenhaften marxistisch-leninistischen Schulung der Mitglieder, ihre Erziehung zum entschiedenen Kampf gegen den Klassenfeind und seine Agenturen, gegen Revisionismus und Opportunismus;
  2. die sorgfältige und fristgerechte Erfüllung der beschlossenen praktischen Aufgaben;
  3. die Propagierung der Politik der Partei, die Massenaufklärungs- und Organisationsarbeit unter den Arbeitern und anderen Werktätigen in Stadt und Land zur Durchführung der Beschlüsse und Losungen der Partei;
  4. enge Verbindung mit den Massen zu halten, ihre Meinungen und Wünsche einzuholen;
  5. die Gewinnung neuer Mitglieder für die Partei und ihre politische Erziehung;
  6. die Mobilisierung der Massen zur Durchführung der von der Partei gestellten Aufgaben;
  7. der tägliche Kampf für die Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensverhältnisse der werktätigen Massen;
  8. die Wachsamkeit gegenüber Parteifeinden.

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